Berliner Zeitung: Redakteure verlieren Prozess gegen Depenbrock
Artikel
| 02.07.2008
Die Redaktion der Berliner Zeitung hat einen Arbeitsgerichtsprozess gegen ihren Chefredakteur und Geschäftsführer Josef Depenbrock verloren - und damit auch eine zumindest symbolische Niederlage im Machtkampf mit dem Management. Mit der Feststellungsklage wollten die Journalisten erreichen, dass der 47-Jährige seine Doppelrolle aufgeben muss.
Depenbrock gilt als Erfüllungsgehilfe des ungeliebten Finanzinvestors David Montgomery und seiner Firma Mecom. Erst vor wenigen Tagen hatte er angekündigt, dass aus Kostengründen bis Ende nächsten Jahres 40 der 130 Stellen in der Redaktion wegfallen müssten, um die Mecom erwartete Renditeerhöhung zu erfüllen.
Gegründet war der juristische Angriff auf Depenbrocks Position auf das vor zwei Jahren verabschiedete Redaktionsstatut. Nach Ansicht des Gerichtes ist das darin vereinbarte Mitbestimmungsrecht durch die Redaktion jedoch zu schwach, um die von den Gewerkschaften DJU und Ver.di finanzierte Klage zu begründen. Das Statut ist auch Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge; deshalb war der Fall vor das Arbeitsgericht gekommen.
Das Urteil platzte in eine Mitgliederversammlung, bei der die Belegschaft für die Zukunft Arbeitskampfmaßnahmen besprochen haben soll. Doch auch Depenbrock präsentierte sich nach der Verhandlung kämpferisch: Eine Zeitung sei "keine Wohlfühlgruppe", ließ der gestärkte Mann wissen, und er sei auch "nicht als Everybody’s Darling" angestellt worden. Daran zweifelt allerdings niemand mehr.
Depenbrock gilt als Erfüllungsgehilfe des ungeliebten Finanzinvestors David Montgomery und seiner Firma Mecom. Erst vor wenigen Tagen hatte er angekündigt, dass aus Kostengründen bis Ende nächsten Jahres 40 der 130 Stellen in der Redaktion wegfallen müssten, um die Mecom erwartete Renditeerhöhung zu erfüllen.
Gegründet war der juristische Angriff auf Depenbrocks Position auf das vor zwei Jahren verabschiedete Redaktionsstatut. Nach Ansicht des Gerichtes ist das darin vereinbarte Mitbestimmungsrecht durch die Redaktion jedoch zu schwach, um die von den Gewerkschaften DJU und Ver.di finanzierte Klage zu begründen. Das Statut ist auch Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge; deshalb war der Fall vor das Arbeitsgericht gekommen.
Das Urteil platzte in eine Mitgliederversammlung, bei der die Belegschaft für die Zukunft Arbeitskampfmaßnahmen besprochen haben soll. Doch auch Depenbrock präsentierte sich nach der Verhandlung kämpferisch: Eine Zeitung sei "keine Wohlfühlgruppe", ließ der gestärkte Mann wissen, und er sei auch "nicht als Everybody’s Darling" angestellt worden. Daran zweifelt allerdings niemand mehr.
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