Gebt Meinungsfreiheit für Google!
Auch Computer-Algorithmen zur Relevanzbewertung von Suchtreffern genießen Meinungsfreiheit. Das hat ein US-Bezirksgericht festgestellt, als es eine Schadensersatzklage gegen die Suchmaschine Google abwies. Der Kläger, die Vermarktungsfirma SearchKing, hatte sich dagegen zur Wehr setzen wollen, dass Google seine Relevanzbewertung herabgesetzt hatte.
Doch Richterin Vicki Miles-LaGrange stellte fest, dass Googles PageRank-Verfahren eine Meinungsäußerung darstelle, die vom ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten geschützt sei.
Externe Artikel
31.05.2003
Heise News
30.05.2003
News.com
Weitere Artikel
02.06.2003
Netzpresse
Kommentare:
Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag kommentiert
Zuletzt bearbeitet 31.05.2003 14:28 Uhr