Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit schweren Geburtswehen
Artikel
| 12.06.2008
Die wichtigste Entscheidung war, dass die Entscheidung verschoben wird. Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich in Berlin zwar über einen Entwurf für das kommende Rundfunkrecht. Allerdings wollen sie erst im Oktober den spätestens im Mai 2009 in Kraft tretenden 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschieden.
Es wird noch eine schwierige Geburt werden, da sich Unions- und SPD-regierte Ländern in wichtigen Punkten noch nicht einig sind, wie stark sie die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf der Spielwiese Internet reglementieren wollen. Andere, ebenfalls ungelöste Probleme wie die Reform des Gebührensystems rücken angesichts des zwischen Rundfunkanstalten, Privatsendern und Verlegern heftig umstrittenen Themas komplett beiseite. Bereits beschlossen ist nur die nächste Gebührenerhöhung auf 17,98 Euro mit Beginn des nächsten Jahres.
Schlechte Unterhaltung
Umstritten ist vor allem, ob den Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft im Internet Unterhaltung gestattet ist. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ist dagegen. Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps werde es bei ARD und ZDF im Internet nicht mehr geben, kündigte Koch an. Sein rheinland-pfälzischer Kollege Kurt Beck (SPD) sagte hingegen, um diese Frage werde noch "gerungen". Unterhaltung gehöre zum Gesamtbild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinzu.
Politisch unstrittig ist dagegen, dass auch die Mediatheken limitiert werden. Dort dürfen Sendungen nach der Austrahlung nur noch sieben Tage bereitgehalten werden - der Zugriff auf sportliche Großereignisse soll sogar auf 24 Stunden begrenzt werden. Zuvor war allerdings diskutiert worden, ob Sportübertragungen im Internet überhaupt erlaubt werden sollen. Wegfallen wird die finanzielle Deckelung der Online-Engagements von ARD, ZDF und Deutschlandradio - bisher 0,75 Prozent des Gesamtetats.
Übererfüllte Vorgaben aus Brüssel
Als Verlierer des Entwurfs fühlen sich dennoch die Öffentlich-Rechtlichen. ZDF-Intendant Markus Schächter beklagte, die Rundfunkpolitiker hätten mit ihrem Entwurf die Vorgaben aus Brüssel übererfüllt. Die EU-Kommission hatte von Deutschland eine genauere Abgrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlangt, um die Gebührensubventionierung der Anstalten zu rechtfertigen. Laut WDR-Intendantin Monika Piel gibt es allerdings "in ganz Europa" kein Land, das seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet derart im Detail einschränken wolle.
Allerdings steht den Öffentlich-Rechtlichen noch der Ausweg offen, sich über einen Drei-Stufen-Test den "public value" zusätzlicher Online-Angebote bescheinigen zu lassen. Das wird vielleicht gar nicht so schwer, denn darüber befinden sollen die eigenen Aufsichtsgremien.
Keine "elektronische Presse"
Nach derzeitigem Stand haben sich die Print-Verleger weitgehend damit durchgesetzt, den Rundfunk-Anstalten presseähnliche Angebote im Internet untersagen zu lassen.
Als "elektronische Presse" gelten demnach nicht nur sogenannte E-Paper, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die "nach Gestalt und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen".
Ohnehin dürfen ARD und ZDF nur "sendungsbezogen" berichten. Ob damit Webauftritte wie Tagesschau.de tabu sind, oder ob sie nur noch die Nachrichten und Beiträge aus der gleichnamigen Fernsehsendung enthalten dürfen - wer weiß, wie sich die Rundfunkpolitiker das vorgestellt haben. Bis zum Herbst haben die Referenten ja noch Zeit nachzubessern. Zunächst will man die Stoßrichtung jedoch mit der EU-Kommission abgleichen.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sprach jedenfalls von einem "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings seien Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, wenn ARD und ZDF behaupteten, ihre redaktionelle Text- und Bildberichterstattung sei nicht presseähnlich. Es müsse deshalb zusätzlich geregelt werden, dass "sendungsbezogene Texte nur als begleitende Randbetätigung und damit höchstens als Zusammenfassung gesendeter Nachrichten" zulässig sein dürften, erklärte der VDZ.
Damit ist vor allem eines klar: Die deutsche Regelungswurt hat das Internet fest im Griff und wird es jetzt wohl nicht mehr loslassen.
Es wird noch eine schwierige Geburt werden, da sich Unions- und SPD-regierte Ländern in wichtigen Punkten noch nicht einig sind, wie stark sie die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf der Spielwiese Internet reglementieren wollen. Andere, ebenfalls ungelöste Probleme wie die Reform des Gebührensystems rücken angesichts des zwischen Rundfunkanstalten, Privatsendern und Verlegern heftig umstrittenen Themas komplett beiseite. Bereits beschlossen ist nur die nächste Gebührenerhöhung auf 17,98 Euro mit Beginn des nächsten Jahres.
Schlechte Unterhaltung
Umstritten ist vor allem, ob den Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft im Internet Unterhaltung gestattet ist. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ist dagegen. Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps werde es bei ARD und ZDF im Internet nicht mehr geben, kündigte Koch an. Sein rheinland-pfälzischer Kollege Kurt Beck (SPD) sagte hingegen, um diese Frage werde noch "gerungen". Unterhaltung gehöre zum Gesamtbild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinzu.
Politisch unstrittig ist dagegen, dass auch die Mediatheken limitiert werden. Dort dürfen Sendungen nach der Austrahlung nur noch sieben Tage bereitgehalten werden - der Zugriff auf sportliche Großereignisse soll sogar auf 24 Stunden begrenzt werden. Zuvor war allerdings diskutiert worden, ob Sportübertragungen im Internet überhaupt erlaubt werden sollen. Wegfallen wird die finanzielle Deckelung der Online-Engagements von ARD, ZDF und Deutschlandradio - bisher 0,75 Prozent des Gesamtetats.
Übererfüllte Vorgaben aus Brüssel
Als Verlierer des Entwurfs fühlen sich dennoch die Öffentlich-Rechtlichen. ZDF-Intendant Markus Schächter beklagte, die Rundfunkpolitiker hätten mit ihrem Entwurf die Vorgaben aus Brüssel übererfüllt. Die EU-Kommission hatte von Deutschland eine genauere Abgrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlangt, um die Gebührensubventionierung der Anstalten zu rechtfertigen. Laut WDR-Intendantin Monika Piel gibt es allerdings "in ganz Europa" kein Land, das seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet derart im Detail einschränken wolle.
Allerdings steht den Öffentlich-Rechtlichen noch der Ausweg offen, sich über einen Drei-Stufen-Test den "public value" zusätzlicher Online-Angebote bescheinigen zu lassen. Das wird vielleicht gar nicht so schwer, denn darüber befinden sollen die eigenen Aufsichtsgremien.
Keine "elektronische Presse"
Nach derzeitigem Stand haben sich die Print-Verleger weitgehend damit durchgesetzt, den Rundfunk-Anstalten presseähnliche Angebote im Internet untersagen zu lassen.
Als "elektronische Presse" gelten demnach nicht nur sogenannte E-Paper, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die "nach Gestalt und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen".
Ohnehin dürfen ARD und ZDF nur "sendungsbezogen" berichten. Ob damit Webauftritte wie Tagesschau.de tabu sind, oder ob sie nur noch die Nachrichten und Beiträge aus der gleichnamigen Fernsehsendung enthalten dürfen - wer weiß, wie sich die Rundfunkpolitiker das vorgestellt haben. Bis zum Herbst haben die Referenten ja noch Zeit nachzubessern. Zunächst will man die Stoßrichtung jedoch mit der EU-Kommission abgleichen.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sprach jedenfalls von einem "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings seien Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, wenn ARD und ZDF behaupteten, ihre redaktionelle Text- und Bildberichterstattung sei nicht presseähnlich. Es müsse deshalb zusätzlich geregelt werden, dass "sendungsbezogene Texte nur als begleitende Randbetätigung und damit höchstens als Zusammenfassung gesendeter Nachrichten" zulässig sein dürften, erklärte der VDZ.
Damit ist vor allem eines klar: Die deutsche Regelungswurt hat das Internet fest im Griff und wird es jetzt wohl nicht mehr loslassen.
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